Wie lange die Behördenwege dauern, hängt vom Heimatland der Mädchen ab.
Die Aupair Kräfte aus dem Nicht-EU Raum müssen einen Aufenthaltstitel beantragen. Je nachdem aus welchem Land das Aupair stammt, gibt es 2 Möglichkeiten, einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Die aufwendigere und langwierigere Variante ist die Beantragung im Heimatland. Dieser Prozess dauert in der Regel mindestens 2 Monate. Die Aupairs können daher erst nach 2-3 Monaten zu der Gastfamilie anreisen.
Die zweite und einfachere und schnellere Variante ist die Beantragung in Österreich. Bestimmte Nationalitäten sind berechtigt, ohne Visum nach Österreich einzureisen und können vor Ort den Antrag stellen. Die Bewilligung wird meist binnen weniger Wochen ausgestellt. Die Aupairs können daher bereits nach 3-4 Wochen zu der Gastfamilie einreisen.
Je nachdem welchen Bedarf die Familie hat, entscheiden wir gemeinsam mit der Familie, welche Nationalitäten für eine Gastfamilie in Frage kommen.
AMS-Anzeige:
muss mindesten 14 Tage vor Aufnahme der Beschäftigung beantragt werden und wird der Familie binnen weniger Tage zugestellt. Ihre Kosten ca. EUR 27,–
Aufenthaltstitel:
Kostet dem Au-Pair ca. EUR 160,–
Versicherung:
Die Kosten für die Krankenversicherung betragen ca. 44,- und sind vom Aupair zu tragen.